Huber unterstützt

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten Unglaubliches, doch oft bleiben ihre Bemühungen im Verborgenen. Wir machen Ihre Fürsorge sichtbar und geben Ihnen Rückhalt: Wir beraten und begleiten Sie in Ihrer Rolle als pflegender Angehöriger – mit Einfühlungsvermögen und fachlicher Expertise. Gemeinsam legen wir fest, wie Sie rechtssicher angestellt werden, damit Ihre Arbeit angemessen entlohnt und abgesichert ist. Unser Ziel ist, Ihre finanzielle Sicherheit zu wahren und Ihnen zugleich emotionale Entlastung zu bieten.

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Vertrauen und herzliche
Begleitung in der häuslichen Pflege

Pflegende Angehörige übernehmen eine zentrale Rolle, wenn Menschen mit hohem Pflegebedarf in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Bei Spitex Huber begegnen wir Ihnen mit Empathie, Respekt und fachlicher Kompetenz. Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner, damit Sie sich ganz auf Ihre Liebsten konzentrieren können – wir kümmern uns um den Rest.

Restfinanzierung? Sie haben die Wahl!

Die Restfinanzierung ist in der Öffentlichkeit wie auch unter Fachleuten ein umstrittenes Thema. Uns ist wichtig, dass pflegende Angehörige nicht bevormundet werden, sondern selbst entscheiden können, wie sie damit umgehen möchten.

Darum bietet die Spitex Huber drei Varianten an:

Ohne Restfinanzierung Sie verzichten bewusst darauf, Ihr Lohn fällt dadurch tiefer aus.

Teilweise Restfinanzierung Ein Teil wird genutzt, Ihr Lohn erhöht sich entsprechend.

Mit Restfinanzierung Sie beziehen die volle Restfinanzierung, Ihr Lohn fällt dadurch höher aus.

Wir legen grossen Wert auf Transparenz und Fairness. Darum zeigen wir Ihnen genau auf, wie sich Ihre Wahl auf den Lohn auswirkt, und beraten Sie gerne persönlich. So können Sie die Lösung wählen, die am besten zu Ihrer Situation und persönlichen Einstellung passt.

Weil Ihre Fürsorge und Pflege sichtbar bleibt und Ihre Sicherheit an erster Stelle steht.

Ihre Entscheidung für Spitex Huber

Jeden Tag investieren pflegende Angehörige viel Herzblut – wir setzen Ihre Arbeit ins Rampenlicht und honorieren sie gerecht. Mit klaren Verträgen, fairen Löhnen, flexiblen Entlastungsangeboten und geprüfter Qualität ermöglichen wir Ihnen, Ihre wichtige Aufgabe mit Zuversicht und ohne Zweifel fortzuführen. Vertrauen Sie auf Spitex Huber, wenn Sie Ihre Angehörigen zuhause pflegen und gleichzeitig finanzielle wie organisatorische Sicherheit wünschen.

Fazit

Pflegende Angehörige leisten tagtäglich wertvolle Arbeit, die gesellschaftlich oft unbemerkt bleibt. Spitex Huber bietet Ihnen:

Vertrauen Sie auf Spitex Huber, wenn Sie Ihre Angehörigen zuhause pflegen möchten, ohne selbst in finanzielle oder organisatorische Unsicherheit zu geraten.

Patienten-Beteiligung

Haben wir Ihr Vertrauen geweckt? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir sind für Sie da.

Wie funktioniert’s?

Seniorenhilfe

Ihre Schritt-für-Schritt-Übersicht

1. Voraussetzungen klären

Prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie pflegen einen Angehörigen, zum Beispiel durch Unterstützung beim Essen, bei der Körperpflege oder beim An- und Auskleiden.
  • Die Pflegesituation ist stabil und auf Dauer ausgelegt.
  • Kleinkinder in der Familie sind erst ab 4 Jahren zulässig.
  • Es bestehen keine arbeitsrechtlichen Konflikte, zum Beispiel durch andere Anstellungsverhältnisse.
  • Sie sind bereit, an Qualitätsmassnahmen teilzunehmen.
  • Alle Beteiligten – Sie, Ihre Angehörigen und die Pflegeperson – haben ihr Einverständnis erklärt.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen? Dann sind Sie grundsätzlich anstellungsfähig.

2. Kennenlernbesuch vereinbaren

Bevor alles startet, vereinbaren wir einen ersten Besuch: Eine diplomierte Pflegefachperson kommt zu Ihnen nach Hause, um Sie und Ihre Situation kennenzulernen. So legen wir gemeinsam die Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

3. Pflegebedarf ermitteln und abklären

Eine unserer ausgebildeten Pflegefachpersonen besucht die zu pflegende Person. Sie erfasst den individuellen Pflegebedarf mithilfe eines standardisierten Tools. Diese Bedarfsabklärung wiederholen wir alle sechs Monate, damit wir jederzeit auf dem aktuellsten Stand bleiben. Nach der Analyse holen wir beim zuständigen Arzt eine schriftliche Verordnung für die von der Versicherung gedeckten Leistungen ein.

4. Dokumentation der Pflegeleistungen

Um die Qualität Ihrer Arbeit als pflegende Angehörige zu sichern, dokumentieren Sie die erbrachten Pflegeleistungen täglich. Diese Aufzeichnungen werden regelmässig von Spitex Huber geprüft, sodass wir gemeinsam jederzeit die Pflegequalität gewährleisten können.

5. Pflegeziele gemeinsam festlegen

Basierend auf den erhobenen Pflegediagnosen definieren wir gemeinsam mit Ihnen und der gepflegten Person die individuellen Pflege- und Betreuungsziele. Diese Leitziele geben uns Orientierung für die tägliche Pflege und mögliche Anpassungen im Verlauf.

6. Grundpflege als Basis für den ausbezahlten Lohn

Auf Grundlage der Bedarfsabklärung rechnen wir Ihre Grundpflegeleistungen direkt mit der zuständigen Versicherung ab. Sie erhalten dafür einen Bruttostundenlohn, inklusive Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag. Eine Anstellung ist auch im AHV-Alter möglich.

Die grundpflegerischen Tätigkeiten umfassen unter anderem:

  • Hilfe beim Duschen und der Körperpflege
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Hilfe bei der Ausscheidung
  • Lagerung
  • Aufstehen und Hinlegen mit Hilfe
  • Weitere unterstützende Massnahmen
7. Rundum-Sorglos-Betreuung

Damit Sie sich in jeder Pflegesituation gut begleitet fühlen, bietet Spitex Huber folgende Leistungen:

  • Regelmässige Bedarfsabklärung: Wir passen Ihr Betreuungskonzept alle sechs Monate an.
  • Fachberatung durch Pflegeprofis: Unsere diplomierten Pflegefachpersonen stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
  • Unterstützung auf Abruf: Sie erreichen uns per Telefon, Chat oder persönlich vor Ort – ganz nach Ihrem Bedarf.
8. Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie möchten als pflegende Angehörige:r bei Spitex Huber anstellen? Zögern Sie nicht – wir beraten Sie gerne persönlich und beantworten ausführlich alle Ihre Fragen. Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Häufige Fragen & Antworten

Sie haben Fragen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Ihre Anstellung als pflegende:r Angehörige:r bei Spitex Huber.

Huber Seniorenpflege
Wer gilt als „pflegende Angehörige/r“?

In der Schweiz zählen direkte Verwandte und engste Familienangehörige (etwa im selben Haushalt lebende Personen) als pflegende Angehörige, wenn sie die Pflege einer nahestehenden Person übernehmen.

Welche Pflegeleistungen werden vergütet?

Vergütet werden sämtliche Grundpflegeaufgaben, beispielsweise:

  •  Unterstützung beim Aufstehen und Hinlegen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Begleitung und Assistenz beim Waschen, Duschen und Baden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Begleitung zum Toilettengang
  • Zahnpflege

Leistungen wie hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Betreuung (z. B. Spaziergänge, Begleitung zu Arztbesuchen, Kochen oder Putzen) sind nicht Teil der von der Krankenkasse gedeckten Grundpflege und werden über Spitex Huber daher nicht bezahlt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Damit Sie sich als pflegende/r Angehörige/r bei Spitex Huber anmelden können, sollten folgende Punkte zutreffen:

  • Es liegt eine dauerhafte Pflegesituation vor (kein kurzfristiger Notfall).
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und übernehmen Grundpflege sowie
    Hygienemaßnahmen.
  • Kinder unter 4 Jahren werden nicht mitversorgt; in Ihrem Haushalt dürfen
    Kleinkinder erst ab 4 Jahren leben.
  • Es bestehen keine arbeitsrechtlichen Konflikte, zum Beispiel eine
    Vollzeitanstellung, die sich nicht mit einer Pflegevereinbarung vereinbaren lässt.
  • Sie sind bereit, an den vereinbarten Qualitätsmassnahmen teilzunehmen.
  • Sowohl die zu pflegende Person, Sie selbst als auch gegebenenfalls weitere
    Angehörige stimmen der Anstellung zu.

Sind diese Punkte erfüllt, können Sie ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.
Eine Anstellung im AHV-Alter ist ebenfalls möglich.

Wie hoch ist der Lohn für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige erhalten für ihre erbrachten Grundpflegeleistungen aktuell einen Bruttostundenlohn anhand den Varianten bezüglich Restfinanzierung. In diesem Betrag sind bereits sämtliche Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, Unfall, Krankentaggeld) sowie der Ferienzuschlag enthalten. Sobald das gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinkommen erreicht ist, erfolgt auf Wunsch auch eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule).

Wer trägt die Kosten für die Pflege?

In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten für die ärztlich verordnete Grundpflege. Das heisst für Sie als pflegender Angehöriger. Durch die Verrechnung über Spitex Huber entstehen keine Mehrkosten bei der Krankenkasse, und Ihre Prämien bleiben unverändert.

Entstehen Kosten für das Erstgespräch?

Nein. Weder das Erstgespräch noch alle folgenden Hausbesuche und Beratungstermine sind mit Gebühren für Sie verbunden. Spitex Huber bietet diese Leistung kostenfrei an.

Kann ich als pflegende/r Angehörige/r die Vergütung direkt bei der Krankenkasse einfordern?

Nein. Pflegeleistungen dürfen nicht als Privatperson direkt abgerechnet werden. Grundvoraussetzung ist eine Anstellung bei einer zertifizierten Organisation wie Spitex Huber, die die Pflegequalität gegenüber der Krankenkasse sicherstellt und die Abrechnung übernimmt.

Was genau ist Spitex Huber?

Spitex Huber ist eine private Spitex. Wir begleiten Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen möchten, mit Herz, fachlicher Kompetenz und klaren Strukturen. Unser Ziel ist es, pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen, ihre Arbeit transparent zu dokumentieren und den Pflegeprozess partnerschaftlich zu gestalten.

Wie unterstützt mich Spitex Huber konkret?
  • Faire Lohnzahlung: Sie erhalten für jede Stunde Grundpflege einen Basisstundenansatz anhand Ihrer Wahl, wie Sie mit der Restfinanzierung umgehen möchten.
  • Fachliche Begleitung: Eine diplomierte Pflegefachkraft steht Ihnen als
    persönliche Ansprechperson zur Seite, berät Sie bei Fragen und gibt praktische
    Tipps zu allen Pflegesituationen.
  • Schulungs- und Weiterbildungsangebote: Sie haben kostenlosen Zugang zu Workshops rund um Pflegethemen (z. B. Demenzbetreuung, rückenschonende Hebetechniken, Stressmanagement), um Ihre Kompetenz zu erweitern.
Wie funktioniert der Ferienzuschlag?

Pflegende Angehörige bei Spitex Huber arbeiten auf Stundenlohnbasis und erhalten während ihrer Ferientage keinen separaten Lohn. Stattdessen zahlen wir auf den Basisstundensatz einen Zuschlag von 8,33% hinzu.

Wie geht Spitex Huber mit meinen Daten um?

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Bevor wir personenbezogene Informationen erheben oder nutzen, holen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung ein. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich gemäss den einschlägigen Datenschutzgesetzen verarbeitet.

Anstellungskriterien für pflegende Angehörige bei Spitex Huber

Damit eine dauerhafte Kostenübernahme durch die Krankenkasse sichergestellt ist, sollten Sie als pflegende/r Angehörige/r folgende Anforderungen erfüllen:

  • Alter und Wohnsitz
    – Sie sind mindestens 18 Jahre alt und wohnhaft in der Schweiz.
    – Für die zu pflegende Person gilt: Sie ist mindestens sechs Jahre alt (Ausnahme:
    Behandlungspflege).
    – Die zu pflegende Person hat ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem Kanton, in
    dem Spitex Huber eine Bewilligung besitzt.
  • Arbeitsfähigkeit und rechtlicher Status
    – Sie sind arbeitsfähig und halten die gesetzlich vorgeschriebenen
    Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten ein.
    – Sie sind Schweizer Bürger/in oder verfügen über eine gültige B-/C-Aufenthaltsbewilligung.
    – Es bestehen keine arbeitsrechtlichen Konflikte (z. B. eine anderweitige
    Anstellung, die nicht mit der Pflege vereinbar wäre).
  • Pflegequalifikation und Qualitätsbewusstsein
    – Sie übernehmen Grund- und Hygienepflege (z. B. Unterstützung beim
    Aufstehen, Körperpflege, Mobilisation, Essen).
    – Sie sind bereit, die täglichen Pflegeverläufe in der lokalen Landessprache zu
    dokumentieren und mit Spitex Huber gemeinsam Qualitätsmassnahmen
    umzusetzen.
    – Sie sorgen dafür, dass die zu pflegende Person mindestens eine Stunde Pflege
    pro Tag benötigt und die Pflege grundsätzlich ärztlich verordnet ist (Krankheit,
    Unfall oder Invalidität).
    – Während einer Verordnungsperiode bezieht die zu pflegende Person nicht mehr
    als eine weitere Spitexleistung regelmässig.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer Anstellung bei Spitex Huber nichts im Wege. Wir unterstützen Sie und Ihre Familie mit einem transparenten, herzlichen Vorgehen und sorgen dafür, dass Ihre wertvolle Arbeit korrekt vergütet wird.

Wofür werden pflegende Angehörige bei Spitex Huber angestellt?

Spitex Huber vergütet nur die pflegerischen Leistungen, nicht jedoch Betreuungs- oder Hauswirtschaftstätigkeiten (wie Spaziergänge, Begleitung zum Arztbesuch, Kochen, Putzen). Pro Tag werden pauschal ein bis zwei Stunden Pflegearbeit berücksichtigt; darüberhinausgehende private Aufgaben bleiben unentgeltlich.

Angehörige ohne pflegerische Ausbildung (Grundpflegeleistungen) Pflegende Angehörige ohne formale Pflegeausbildung erhalten bei Spitex Huber einen Bruttostundenlohn von CHF 34.30. Dieser Betrag orientiert sich am IV-Assistenzbeitrag, der jährlich vom Bundesrat festgelegt wird. Zur Grundpflege gehören gemäß Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV insbesondere:

  • An- und Auskleiden (z. B. Kompressionsstrümpfe anlegen, Kleidung wechseln)
  • Körperpflege & Hygiene (z. B. Duschen, Zähneputzen) 12
  • Mobilisation & Lagerung (z. B. Transfer vom Bett in den Rollstuhl,
    Dekubitusprophylaxe)
  • Essen & Trinken (z. B. Mahlzeiten eingeben)
    Angehörige mit pflegerischer Ausbildung (Grund- und Behandlungspflegeleistungen)
    Pflegende Angehörige, die eine anerkannte pflegerische Ausbildung abgeschlossen haben, können bis zu CHF 45.00 pro Stunde brutto verdienen, sofern sie
  • Behandlungspflege übernehmen. Darunter fallen Leistungen wie:
  • Verabreichen von Medikamenten
  • Legen und Überwachen von Infusionen
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Sonstige ärztlich verordnete Behandlungspflegen
  • Bitte beachten Sie, dass diese höheren Stundensätze nur für tatsächlich abrechenbare Behandlungspflege gelten. Alle übrigen Tätigkeiten (Betreuung, Aufsicht, Transporte,
    Haushalt) bleiben private und unentgeltliche Aufgaben.
    Hinweis: Je nach Kanton und individueller Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann die genaue Stundensätze leicht variieren. Spitex Huber klärt dies im Rahmen der Bedarfsabklärung vor Ort.